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Winterdienst & Laubräumdienst

Wenn sich im Herbst die Blätter bunt verfärben, ist das zunächst immer ein schön anzusehendes Schauspiel. Das ändert sich jedoch in dem Moment, wo das Laub zu Boden fällt und das erste Mal Regen einsetzt. Dann wird aus den bunten Blättern schnell eine gefährliche, rutschige Angelegenheit.

Spätestens, wenn jemand auf einem rutschigen Laubblatt ausrutscht, hinfällt und sich dabei verletzt, stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist und wer für den angerichteten Schaden haften muss. Ähnlich wie bei der Schneeräumpflicht im Winter gibt es auch zur Laubräumpflicht im Herbst feste Regeln und differenzierte Urteile, die Licht ins herbstliche Dunkel bringen oder zumindest bringen sollen:

Ähnlich wie bei den Winterdienst-Regelungen gilt auch hier, dass viele Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden können, andere jedoch inzwischen allgemein anerkannt bzw. durch entsprechende Rechtsprechung bestätigt wurde.

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